Gerüstbau
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Gerüstbau Brünker GmbH
Gerüstbau Brünker GmbH
41748 Viersen, Dinsingstr. 5
Tel.: (02162) 1 33 86
Fax.: (02162) 1 67 11
Dieser Betrieb wurde von handwerker2024 bewertet
6 von 6 Sterne
Unser Aktionsradius
Kreis Viersen und Umgebung
Unsere Leistungen
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Dachgerüste
Treppentürme und vieles mehr...
Unsere Spezialleistungen
Fassadengerüste
Treppentürme
Dachdeckergerüste
Über uns
Ein Arbeitsgerüst dient dazu, Arbeiten an Bauwerksteilen auszuführen, die ansonsten nicht oder nur schwer zugänglich sind, wie z. B. Verputzarbeiten oder Arbeiten an der Dachrinne. Es muss ausreichend tragfähig sein, um die darauf Arbeitenden, ihr Arbeitsgerät sowie das erforderliche Arbeitsmaterial zu tragen. Ein Arbeitsgerüst, auf dem nur ein Spengler eine Dachrinne anzubringen hat, kann also in einer leichteren Art ausgeführt sein als ein Gerüst, von dem aus Natursteinarbeiten an der Fassade ausgeführt werden.
Ein Fanggerüst dient dazu, Arbeiten an schrägen Flächen wie zum Beispiel an Dächern abzusichern und zu verhindern, dass Personen und Gegenstände über die Traufkante hinweg tiefer nach unten abstürzen.
Schutzgerüste sind nicht dazu gedacht, um von dort aus Arbeiten am Bauwerk auszuführen, sondern um die Arbeiter und Passanten gegen Absturz zu sichern oder um diese vor herabfallenden Bauteilen zu schützen. Das Fanggerüst ist ein solches Schutzgerüst. Es sorgt für die Absturzsicherung bei ungesicherten Arbeitsflächen wie etwa bei noch nicht hochgezogenen Wänden. Das Dachfanggerüst ist erforderlich, um die auf dem Dach Arbeitenden vor einem tieferen Absturz zu sichern. Das Dachfanggerüst dient auch als Schutz der darunter befindlichen Personen gegen herabfallende Gegenstände. Bei Flächen, über denen für einen längeren Zeitraum Arbeiten ausgeführt werden, kann es erforderlich sein, Schutzdächer auf Gerüsten anzuordnen, um Passanten oder Arbeiter vor herabfallenden Gegenständen sicher zu schützen.
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